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Audi, TDI, quattro, Spaceframe, ASF sowie die Modellbezeichnungen sind eingetragene
Marken der AUDI AG.
Die Tatsache, dass ein Zeichen in dieser Liste nicht enthalten ist und/oder in
einem Text nicht als Marke (Warenzeichen) gekennzeichnet ist, kann nicht so
ausgelegt werden, dass dieses Zeichen keine eingetragene Marke (Warenzeichen) ist
und/oder dass dieses Zeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AUDI AG
bzw. Porsche Austria verwendet werden könnte.
Die abgebildeten Fahrzeugmodelle zeigen die Ausstattung für die Republik
Österreich. Sie enthalten z.B. auch Sonderausstattungen, die nicht zum
serienmäßigen Lieferumfang gehören und nur gegen Aufpreis erhältlich sind. In
verschiedenen Ländern sind aufgrund länderspezifischer Bestimmungen und Auflagen
nicht alle Modelle verfügbar. Bitte informieren Sie sich über die lieferbaren
Modelle und den genauen Ausstattungsumfang bei Ihrem Audi Betrieb.
Änderungen von Konstruktion, Ausstattung und Lieferumfang sowie Abweichungen im
Farbton bleiben vorbehalten. Alle angegeben Preise sind unverbindliche, nicht
kartellierte Richtpreise inkl. Nova und MwSt.
Bitte verwenden Sie nur Original Audi Teile für Ihr Fahrzeug. Diese Teile können
Sie über Audi Vertragshändler beziehen. Ihr jeweiliger Audi Betrieb ist über den
geprüften Teileumfang informiert und wird Sie gerne beraten.
Für die von Audi freigegebenen Teile übernimmt Audi im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen die Verantwortung. Bei Verwendung anderer Ersatzteile oder Zubehöre
muss Audi jede Haftung für Schäden, die durch diese Teile verursacht worden sind,
ablehnen.
Selbst wenn ein Anbieter für Zubehör oder Teile eine allgemeine Betriebserlaubnis
erhalten hat, kann dennoch die Sicherheit des Fahrzeuges betroffen sein. Bei der
Vielfalt der auf dem Zubehörmarkt angebotenen Produkte ist eine Überprüfung solcher
Teile durch Audi nicht möglich.
Bitte beachten Sie weiter, dass bei Verwendung von Teilen, die von Audi nicht
freigegeben sind, auch die Gewährleistung für Ihr Fahrzeug betroffen sein kann.
3.1. Garantie für Hochvoltbatterien von PHEV1- und BEV2-Fahrzeuge
1. Ergänzend zur uneingeschränkten gesetzlichen Gewährleistung des Vertragspartners und Audi Neuwagengarantie übernimmt Porsche Austria GmbH & Co OG, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg zugunsten des Käufers eines fabrikneuen, elektrisch betriebenen PHEV1- oder BEV2-Fahrzeuges eine Garantie für die Hochvoltbatterie hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit für acht Jahre nach der Erstauslieferung bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Diese Garantie umfasst nicht einen etwaigen Verlust des NettoBatterieenergieinhalts der Hochvoltbatterie (siehe hierzu die gesonderte NettoBatterieenergieinhaltsgarantie für BEV2-Fahrzeuge unter Ziffer 3.2).
3.2. Netto-Batterieenergieinhaltsgarantie für Hochvoltbatterien von neuen BEV2-Fahrzeugen
Modelle | SOH3 bis 3 Jahre oder 60.000km | SOH3 bis 5 Jahre oder 100.000km | SOH3 bis 8 Jahre oder 160.000km |
---|---|---|---|
Audi e-tron 50/55/S | 78% | 74% | 70% |
Audi e-tron GT | 80% | -- | 70% |
Audi RS e-tron GT | 80% | -- | 70% |
Audi Q4 e-tron/SB e-tron | In Klärung | In Klärung | In Klärung |
Die folgende Beschreibung der Netto-Batterieenergieinhaltsgarantie für Hochvoltbatterien gilt nur für die Modelle Audi e-tron 50, Audi e-tron 55 und Audi e-tron S
Ergänzend gewährt Porsche Austria GmbH & Co OG, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg dem Käufer eines fabrikneuen, elektrisch betriebenen Audi e-tron 50, Audi e-tron 55 und Audi e-tron S - Fahrzeuges nach Maßgabe der folgenden Bedingungen eine Garantie für einen übermäßigen Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts der Hochvoltbatterie für acht Jahre nach Erstauslieferung bzw. für die ersten 160.000 km Fahrleistung des Fahrzeuges, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
3.2.1 Der Batterieenergieinhalt in kWh (Nachweis über eine Batterieenergieinhaltsmessung) und damit die Leistungsfähigkeit einer Lithium Hochvoltbatterie sinkt technisch bedingt über die Nutzungsdauer (natürlicher Verschleiß).
Ergibt eine Energieinhaltsmessung der Batterie bei einem Audi Händler/Audi Servicepartner innerhalb des Garantiezeitraums der Hochvoltbatterie, dass der Netto-Batterieenergieinhalt zum unter 3.2.2 genannten Zeitpunkt unterhalb der 70% Schwelle des Netto-Batterieenergieinhalts bei der Auslieferung an den Erstkäufer liegt ("Ausgangswert"), so liegt ein übermäßiger Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes gemäß dieser Garantiebedingungen vor.
Hinweis: Der Netto-Batterieenergieinhalt (Angabe in kWh) entspricht dem nutzbaren Batterieenergieinhalt. Ausgangswert für den garantierten Batterieenergieinhalt ist der in den Vertragsdokumenten der Fahrzeugbestellung hinterlegte Netto-Wert ("Ausgangswert"). Der Nennenergieinhalt der Batterie liegt systemtechnisch bedingt über dem Netto-Batterieenergieinhalt.
3.2.2 Liegt ein übermäßiger Verlust des Netto-Batterie-Energieinhalts nach Ziffer 3.2.1 vor, wird dieser für den Kunden dergestalt kostenfrei beseitigt (ggf. auch durch aufbereitete Hochvolt Batteriekomponenten nach Ermessen von Porsche Austria GmbH & Co OG, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg), dass mindestens der folgende Netto-Batterieenergiegehalt in Abhängigkeit von der verstrichenen Nutzungszeit/Laufleistung der Batterie wieder erreicht wird:
Für den Audi e-tron 50, Audi e-tron 55 und Audi e-tron S gelten folgende Werte:
a. bis maximal 60.000 km bzw. 3 Jahre nach der erstmaligen Auslieferung, je nachdem
welches der beiden Ereignisse zuerst Eintritt: 78% des Ausgangswertes
b. bis maximal 100.000 km bzw. 5 Jahre nach der erstmaligen Auslieferung, je
nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst Eintritt: 74% des Ausgangswertes
c. bis maximal 160.000 km bzw. 8 Jahre nach der erstmaligen Auslieferung, je
nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst Eintritt: 70% des Ausgangswertes
Beispiel: Beträgt der Netto-Batterie-Energieinhalt eines Fahrzeugs mit einer Laufleistung von 50.000 km und bei einem Fahrzeugalter von vier Jahren noch 65%, dann muss im Rahmen der Mangelbeseitigung ein Netto-Batterie-Energieinhalt von mindestens 74% erreicht werden.
Die im Rahmen der Mangelbeseitigung ausgebauten und ersetzten Bauteile gehen in das
Eigentum von Porsche Austria GmbH & Co OG, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg
über.
3.3. Übertragung der Garantie
Porsche Austria GmbH & Co OG, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg stimmt der Abtretung des Anspruches aus der Garantie für Hochvoltbatterien für das Audi PHEV1 und BEV2 Neufahrzeug im Falle der Veräußerung des Audi e-tron Neufahrzeugs durch den Garantienehmer an den Neuerwerber zu. Mit der Abtretung verliert der ursprüngliche Garantienehmer den Anspruch aus der Garantie. Der Neuerwerber erwirbt diesen Anspruch, soweit er zum Abtretungszeitpunkt noch besteht.
3.4 Garantieausschluss und -beschränkungen für Hochvoltbatterien
Die Garantieleistung für Hochvoltbatterien ist ausgeschlossen, wenn ein Sachmangel oder der übermäßige Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes dadurch entstanden ist, dass:
- die Hochvoltbatterie dauerhaft aus dem Fahrzeug entfernt, unsachgemäß geöffnet
oder nicht mehr im Verbund mit dem Fahrzeug betrieben wird; oder
- eine Fehlfunktion, ein übermäßiger Batterienergieverlust oder ein Schaden an der Hochvoltbatterie auf einen Unfall zurückzuführen ist, oder
- die Vorschriften über den Betrieb, Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (insbesondere die Pflegehinweise für das Laden und den Ladezustand der Hochvoltbatterie) die sich aus der dem Fahrzeug beigefügten Betriebsanleitung ergeben, nicht befolgt worden sind; oder
- das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben, oder
- die Hochvoltbatterie direkt mit offenem Feuer in Kontakt gekommen ist, oder
- die Hochvoltbatterie mit Hochdruck- oder Dampfstrahlreinigern gereinigt wurde
bzw. Wasser oder aggressive Flüssigkeiten unmittelbar auf die Hochvoltbatterie
aufgebracht werden.
Natürlicher Verschleiß, also gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des Fahrzeugs /
der Hochvoltbatterie, die nicht durch Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit
verursacht worden sind, und Folgeschäden, die auf natürlichen Verschleiß
zurückzuführen sind, sind nicht von dieser Garantie umfasst.
Im Übrigen gelten, abgesehen von der Dauer der Garantie, alle Bestimmungen zur Audi Garantie (Voraussetzungen, Maßstab für die Mangelfreiheit, Ausschlussgründe, Abwicklung der Ansprüche Inkrafttreten und Beginn der Laufzeit der Garantie, Geltungsbereich etc.) entsprechend für die Hochvoltbatterie. Wird auf einen Fahrzeugmangel Bezug genommen, sind die Regelungen so zu verstehen, dass diese nicht nur für eine Fehlfunktion der Hochvoltbatterie, sondern auch für einen übermäßigen Verlust des Netto-Batterieenergieinhaltes im Anwendungsbereich der Ziffer 3.2 gelten.
Die Garantie für Hochvoltbatterien ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug in einem Markt zugelassen oder dauerhaft betrieben wird, für den es nicht durch den Hersteller freigegeben wurde und in dem es somit nicht durch die vom Hersteller autorisierten Vertriebswege erhältlich ist.
1) Plug-in-Hybrid Electric Vehicle
2) Battery Electric Vehicle
3) State of Health (Alterungszustand einer Batterie)
Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt.*, Frachtkosten und unter Berücksichtigung der NoVA lt. §6 NoVAG, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung, technische Daten, Preis sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. Die abgebildeten Fahrzeuge sind teilweise mit Mehrausstattung gegen Mehrpreis ausgerüstet bzw. zeigen die Abbildungen teilweise aufpreispflichtige Mehrausstattungen und Ausstattungsdetails, die nicht für alle Modellvarianten verfügbar sind. Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages über den genauen Ausstattungs- bzw. Serienumfang sowie den Preis Ihres Fahrzeuges.
EU-Information über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß VO (EG) 715/2007: Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Insbesondere können sich durch Sonderausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben.
Aufgrund ausstattungs- oder motorspezifischer Einschränkungen ist die Montage der gewünschten Zubehörprodukte beim gewählten Fahrzeugmodell eventuell nicht möglich. Über die Verfügbarkeit des Zubehörs für das gewählte Fahrzeugmodell und den Liefertermin dafür informiert Sie Ihr Audi Betrieb. Für Zubehörprodukte gilt 2 Jahre Gewährleistung.
Alle Bilder sind Symbolabbildungen. Bitte beachten Sie, dass die Farbechtheit aufgrund verschiedener Monitore nicht gewährleistet werden kann. Zubehörabbildungen können weiteres, ev. erforderliches Zubehör oder nur für Fotozwecke eingesetzte Dekomaterialien zeigen.
*Zubehörpreise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. 20% MwSt. und erforderlichenfalls Normverbrauchsabgabe (NoVA)*, gültig bis auf Widerruf. Zubehörartikel, die durch den Hersteller, Importeur oder als Ersatz von Teilen der Grundausstattung geliefert werden, können der NoVA unterliegen. Die Höhe der NoVA ist unter anderem vom CO2-Ausstoß und dem verwendeten Kraftstoff abhängig und differiert daher je nach Modell und Motorisierung. Kosten für eine eventuell anfallende Montage und Montagematerial sind im Preis nicht inbegriffen.